AGB
§ 1. Vertragsschluss
(1) Ein wirksamer Vertragsschluss liegt dann vor, sobald der Kunde den Vertrag unterschrieben, ggf. die Vorauszahlung geleistet hat und diesbezüglich eine Bestätigung von Ihre Nummer 1 erfolgt ist. Dies gilt gleichermaßen für Neuaufträge als auch für Einzelaufträge über die Dienstleistungen im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen.
(2) Jede Buchung einer Pauschale bzw. einer Dienstleistung begründet einen eigenen Vertrag.
(3) Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht. Ihre Nummer 1 behält sich das Recht vor, Kundenaufträge und Einzelaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 2. Berechtigte Leistungsempfänger, keine unmittelbare Verpflichtung des Auftragnehmers im Verhältnis zu Dritten
(1) Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen steht allein dem Kunden und etwa bei ihm tätigen Arbeitnehmern zu, keinem Dritten.
(2) Die Abtretung von Leistungsansprüchen gegen Ihre Nummer 1 ist von deren vorheriger schriftlicher Zustimmung abhängig.
(3) Leistungen im Verhältnis zu Dritten (z.B. Vornahme der Buchung eines Fluges für einen Kunden oder Verkäufe von Bildern oder Büchern) erbringt der Auftragnehmer immer nur als Vermittler oder Bevollmächtigter (§§ 164 ff BGB) aufseiten des Kunden im Rahmen des jeweils von diesem erteilten Auftrags, nicht im eigenen Namen und nicht mit wirtschaftlicher oder rechtlicher Wirkung für und gegen den Auftragnehmer oder einen Unterauftragnehmer.
§ 3. Preise
(1) Mit der Bestellung des gewählten Stundenpakets bzw. der vertraglich festgelegten Stundensätze erkennt der Kunde an, dass die begehrten Dienstleistungen kostenpflichtig sind.
(2) Der Stundenpreis richtet sich nach dem aktuellen Leistungsverzeichnis.
(3) Wird eine Leistung auftragsgemäß an einem Samstag, Sonntag oder einem bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertag erbracht, so erhöht sich der jeweils geltende Stundensatz. Samstags um 25 % und sonntags um 50 %. die Ausführung der Dienstleistung am Wochenende ist abhängig von einer vorherigen Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung kann formlos erklärt werden.
(4) Maßgeblich sind die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung, bzw. des Vertragsabschlusses. Ihre Nummer 1 behält sich vor, die Preise entsprechend dem üblichen Markt anzupassen. Hierüber wird schriftlich per Mail mindestens ein Monat vorher informiert.
(5) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Anteil der Mehrwertsteuer wird auf jeder Rechnung ausgewiesen.
§ 4. Zahlung, Rechnung, Fälligkeit, Laufzeit
(1) Alle Dienstleistungen sind im Voraus zu begleichen. Bei Dienstleistungen auf Stundenabrechnung ist eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der voraussichtlich anfallenden Kosten zu entrichten. Kilometerpauschalen werden nach Beendigung des Projektes bzw. monatlich in Rechnung gestellt.
(2) Die Bezahlung erfolgt durch Banküberweisung oder über PayPal.
(3) Der Auftragnehmer ist zur Leistung bei Vorauszahlung erst dann verpflichtet, sobald der Rechnungsbetrag vollständig beglichen wurde.
§ 5. Zeitabrechnung
(1) Die erbrachten Dienstleistungen werden im 15-Minuten-Takt je Aufgabe und Tag abgerechnet.
(2) Jedes begonnene 15-Minuten-Intervall wird anteilig auf den vollen Stundensatz angerechnet.
§ 6. Kündigung, Erstattung, Unterauftragnehmer
(1) Das Recht zur ordentlichen Kündigung während der Laufzeit eines einer Pauschalleistung wird ausgeschlossen. Ein für Verbraucher bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht und das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleiben hiervon unberührt.
(2) Jahres- und Halbjahrespakete verlängern sich um die vereinbarte Laufzeit, sofern sie nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. Vierteljahrespakete verlängern sich um die Laufzeit, wenn sie nicht 6 Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt werden.
(3) Assistenzpauschalen haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, sofern sie mit unbefristeter Laufzeit abgeschlossen werden. Wird Ihre Nummer 1 bei Kündigung mit sofortiger Wirkung freigestellt, so ist der Durchschnittsbetrag aus den letzten drei Rechnungen als monatliche Pauschale bis zur vertraglichen Beendigung anzusetzen. Wird die Zusammenarbeit in den ersten drei Monaten beendet, ist die Bemessungsgrundlage der monatlichen Abfindungszahlung bis zur vertraglichen Beendigung der ursprünglich vereinbarte Stundenumfang.
(4) Ihre Nummer 1 ist berechtigt, zur Erbringung der Dienstleistungen Unterauftragnehmer als virtuelle persönliche Assistenten einzusetzen. Der jederzeitige Wechsel des Unterauftragnehmers ist nach Ankündigung zulässig, auch innerhalb eines beauftragten Stundenpakets. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zuteilung oder Beibehaltung eines bestimmten virtuellen persönlichen Assistenten. Ihre Nummer 1 behält sich das Recht vor, dem Kunden geeignete Assistenten zuzuweisen. Die Regelungen zu Unterauftragnehmern in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gehen im Fall der Verarbeitung personenbezogener Daten vor.
§ 7. Haftung
(1) a) Ihre Nummer 1 haftet unbeschränkt für Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit sowie Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist beruhen; b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Ihre Nummer 1 nur für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden sind. In diesem Fall ist die Haftung von Ihre Nummer 1 beschränkt auf den für die Vertragsnatur typischen und bei Abschluss des Vertrags vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Im Übrigen ist eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(2) In den Fällen der Ziffer 1 b) ist eine Haftung für entgangenen Gewinn und unterbliebene Einsparungen ausgeschlossen.
(3) Ihre Nummer 1 haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten und/oder Programmen, sofern sie deren Verlust nicht vorsätzlich, grob fahrlässig oder arglistig verursacht hat. In diesem Fall kommt eine Haftung nur in Betracht, wenn der Kunde durch geeignete Maßnahmen (mindestens tägliche Sicherung) sichergestellt hat, dass die ursprünglich gespeicherten Daten und/oder Programme mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(4) Schadenersatzansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, es gelten kürzere gesetzliche Verjährungsfristen. Es gelten jedoch die gesetzlichen Verjährungsfristen im Fall von Schäden an Leben, Körper, Gesundheit und Freiheit einer Person und bei arglistigem, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von Ihre Nummer 1.
(5) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten (Unterauftragnehmer) von Ihre Nummer 1.
(6) Die Haftung im Fall von Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorgenannten Bestimmungen unberührt (§ 14 ProdHG).
§ 8. Direkte Beschäftigung von Assistenten, Vertragsstrafe, Erklärungen des Assistenten
(1) Nach Buchung eines Paketes bzw. nach Start des Dienstverhältnisses erhält der Kunde Kontakt zu dem Unterauftragnehmer, bzw. zu seinem persönlichen Assistenten. Der Kunde verpflichtet sich dazu, während des laufenden Vertrages sowie für die Dauer von 24 Monaten ab Vertragsende (jeweiliges Stundenpaket bzw. Kündigung) eine entgeltliche oder unentgeltliche Beauftragung des persönlichen virtuellen Assistenten zu unterlassen. Dies gilt gleichermaßen für selbstständige und nichtselbstständige Tätigkeiten des Assistenten.
(2) Der Abschluss eines direkten Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und dem persönlichen virtuellen Assistenten ist in dem unter § 8 Abs. 1 genannten Zeitraum von einer schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers abhängig. Die Genehmigung erfolgt nach einer eigens zu vereinbarenden Vermittlungsprovision von insgesamt 7.500 EUR netto. Die Provision wird mit Erteilung der Genehmigung sofort fällig. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht.
(3) Wird der persönliche virtuelle Assistent unter Verletzung von § 8 Abs. 1 und 2 unmittelbar vom Kunden beauftragt, so verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe. Die Höhe der Vertragsstrafe wird vom Auftragnehmer nach billigem Ermessen bestimmt und kann im Streitfall gerichtlich überprüft werden.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, rechtsverbindliche Erklärungen eines Unterauftragnehmers, die dem Kunden oder einem Dritten gegenüber Wirkung auch gegen den Unterauftragnehmer und den Auftragnehmer entfalten sollen, nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftragnehmer einzuholen. Dies gilt insbesondere für Datenschutzerklärungen, Verschwiegenheitserklärungen, Vertragsstrafenversprechen, Vollmachten, Zielvereinbarungen, usw.
§ 9. Kommunikation, Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Kommunikation mit dem Kunden per E-Mail zu führen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Emailverkehr unverschlüsselt erfolgt. Im Übrigen findet die Kommunikation insbesondere auch über die bereitgestellte Applikation, Telefon, Skype, Zoom, Slack, Whatsapp, SMS etc. statt. Einzelheiten der Kommunikationsmittel ergeben sich auch aus den technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (VAV)
(2) Die Vertragspartner werden die für sie jeweils geltenden Bestimmungen zum Datenschutz einhalten. Personenbezogene Daten des Kunden werden nur im Rahmen des jeweiligen Auftrags und für die Durchführung des Vertrages verarbeitet. Die VAV nebst den technisch-organisatorischen Maßnahmen ist in der jeweils geltenden Fassung Bestandteil des jeweiligen Vertrages über eine Pauschale, bzw. die zu erbringende Dienstleistung. Bei Widersprüchen zwischen einerseits der VAV und andererseits dem Vertrag einschl. dieser AGB geht die VAV vor, soweit personenbezogene Daten betroffen sind.
§ 10. Urheberrecht und sonstige Schutz- und Nutzungsrechte
(1) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Vertragserfüllung Urheber- oder sonstige Schutz- und Nutzungsrechte erworben hat, erwirbt der Kunde die ausschließlichen, zeitlich und inhaltlich unbegrenzten, übertragbaren Rechte zur Nutzung und Verwertung. Das jeweilige Recht wird hiermit an den Auftraggeber übertragen.
(2) Mit Zahlung der Vergütung sind sämtliche Ansprüche des Auftragnehmers hinsichtlich der übertragenen Rechte vollständig abgegolten. Zwingende Bestimmungen des Urhebervergütungsrechts bleiben unberührt.
(3) Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die eingeräumten Rechte auszuüben. Die Ausübung eines gleichwohl bestehenden Rückrufsrechts wegen Nichtausübung des übertragenen Rechts (§ 41 UrhG) wird für die Dauer von fünf Jahren ausgeschlossen.
§ 11. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
(1) Die Vertragspartner sind verpflichtet, hinsichtlich aller vertraulichen Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners Stillschweigen zu bewahren. Entsprechende Informationen dürfen an externe Dritte weder durch den Vertragspartner noch durch Dritte weitergegeben werden. Jeder Vertragspartner trifft notwendige Vorkehrungen, um eine widerrechtliche Kenntniserlangung durch Dritte zu verhindern. Einem Unterauftragnehmer von Ihre Nummer 1 oder sonstigen Erfüllungsgehilfen werden entsprechende Informationen nur zur Kenntnis geben, wenn sich diese ihrerseits zur Geheimhaltung verpflichtet haben. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an externe Dritte erfolgt nur nach vorheriger Einwilligung.
(2) Informationen im Sinne dieser Vorschrift sind alle vertraulichen oder geheimhaltungswürdigen Informationen schriftlicher, mündlicher, digitaler oder sonstiger Art. Erfasst sind insbesondere digitale Daten, Kundendaten und Kundeninformationen, Zeichnungen, Betriebsabläufe, Entwürfe, Skizzen, Pläne, Beschreibungen, Messergebnisse, Berechnungen, Verfahren, Muster, Kenntnisse und Vorgänge sowie noch nicht veröffentlichte Anmeldungen gewerblicher Schutzrechte.
(3) Der Auftragnehmer ist auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet, Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden zu bewahren. Entsprechendes gilt für die mit dem Auftrag befassten persönlichen virtuellen Assistenten sowie etwaige Erfüllungsgehilfen.
(4) Die vorstehenden Pflichten finden keine Anwendung auf Informationen, die a) der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren; oder b) ohne Verschulden des zur Verschwiegenheit verpflichteten Vertragspartners allgemein bekannt werden; oder c) durch einen Dritten, der am Auftragsverhältnis nicht beteiligt ist, rechtmäßig erlangt wurden.
§ 12. Gerichtsstand und Rechtswahl
(1) Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, wird für alle Streitigkeiten Sachsenheim als Gerichtsstand vereinbart.
(2) Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 13. Schlussbestimmungen
(1) Ist eine allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Klauseln hiervon unberührt.
(2) Ist eine Bestimmung unwirksam, richtet sich der Vertragsinhalt nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 14. Ticketverkauf
(1) Wir verkaufen die Online-Tickets lediglich als Vermittler im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters. Bezüglich der gebuchten Veranstaltung selbst kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen Ihnen als Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Dafür gelten möglicherweise Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Daraus folgt, dass von Ihnen als Kunden sämtliche Ansprüche bezüglich der Veranstaltung, deren Gestaltung oder im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch ausschließlich gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen sind. Dies bezieht sich insbesondere auf Ansprüche im Zusammenhang mit dem Ausfall oder der Verlegung einer Veranstaltung oder Programmänderungen.
(2) Bei diesen von uns vermittelten Verträgen über Freizeitveranstaltungen besteht kein Widerrufsrecht. Sie können Ihre Willenserklärung bzgl. der Bestellung von Tickets für Freizeitveranstaltungen daher nicht widerrufen.
Stand 10/2021